Prozessvertretung

Anwälte für Prozessrecht

Wir übernehmen die Prozessvertretung vor den

  • Zivilgerichten (Amts-, Land- und Oberlandesgerichte und dem Kammergericht Berlin);
  • den Arbeitsgerichten (Arbeits- und Landesarbeitsgerichte, Bundesarbeitsgericht);
  • in beamtenrechtlichen Streitigkeiten vor den Verwaltungsgerichten (Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte, Bundesverwaltungsgericht) und den Truppendienstgerichten (TDG).

 

Wir vertreten Sie selbstverständlich nicht nur in den Hauptsacheverfahren, sondern auch 

  • in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (z. B. Arrest, Konkurrentenschutz, Abordnungen etc.);
  • in Spezialverfahren (z.B. selbstständige Beweis-, Disziplinar-, Schlichtungs- und Schiedsverfahren);
  • in Berufungsverfahren.

 

Wir arbeiten mit renommierten BGH-Anwälten zusammen, so dass wir auch Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof als Korrespondenzanwälte durchführen. Durch unserer europäisches Kanzleinetzwerk DIRO können wir außerdem in Kooperation mit den angeschlossenen Rechtsanwälten im Ausland Gerichtsverfahren durchführen. 

Sollten Sie Fragen zum Prozessrecht haben, sprechen Sie uns gerne an. Unsere Anwälte und Fachanwälte stehen gerne für eine erste Beratung zur Verfügung.